Unverbindliche, kostenfreie
Erstberatung (ca. 10 Min.)

Das Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren kann von Personen beantragt werden, die

  • selbständig sind oder
  • ehemals selbständig waren und entweder mehr als 19 Gläubiger oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.


Die Insolvenzantragstellung im Regelinsolvenzverfahren ist ohne vorbereitende Handlung einer Schuldnerberatungsstelle oder eines Rechtsanwalts zulässig, wenn Zahlungsunfähigkeit droht oder besteht.

 

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem individuellen Neustart. Kommen Sie zur Besprechung Ihrer persönlichen Situation auf mich zu. 
Unproblematisch können wir Ihre Situation auch telefonisch oder per Videotelefonie besprechen. Notwendige Unterlagen können per Post oder per E-Mail ausgetauscht werden.

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Setzen Sie sich gerne unverbindlich mit mir in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin. Bei einem kostenlosen Telefonat können Sie Näheres über Ablauf und die zu erwartenden Kosten Ihrer individuellen Angelegenheit erfahren. 

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