Unverbindliche, kostenfreie
Erstberatung (ca. 10 Min.)

Verbraucherinsolvenz

Das Verbraucherinsolvenz­verfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann von Personen beantragt werden, die

  • keine selbständige Tätigkeit ausüben und ausgeübt haben oder
  • früher eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben, jedoch nicht mehr als 19 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.


Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist erst dann zulässig, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht worden und gescheitert ist. Über das Scheitern des Einigungsversuchs stellt eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt oder Steuerberater eine Bescheinigung aus, die mit dem Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht vorzulegen ist.

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem individuellen Neustart. Kommen Sie zur Besprechung Ihrer persönlichen Situation auf mich zu. 
Unproblematisch können wir Ihre Situation auch telefonisch oder per Videotelefonie besprechen. Notwendige Unterlagen können per Post oder per E-Mail ausgetauscht werden.

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Setzen Sie sich gerne unverbindlich mit mir in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin. Bei einem kostenlosen Telefonat können Sie Näheres über Ablauf und die zu erwartenden Kosten Ihrer individuellen Angelegenheit erfahren. 

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